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  • E-Check

    Die Inhaber von Betrieben sind für den einwandfreien Zustand ihrer Elektroanlage verantwortlich. Gemäß der Unfall­verhütungs­vorschrift BGV A3 sind stationäre Elektroanlagen im Betrieb mindestens alle 4 Jahre zu überprüfen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind je nach Einsatzart und -‍ort alle 6 Monate bis alle 2 Jahre zu überprüfen.

    stellt sicher, dass Sie alles unternommen haben, um Ihrer Verantwortung gegenüber Berufsgenossenschaft, Gewerbe­aufsichtsamt und Versicherungen gerecht zu werden.
    schützt Sie vor der persönlichen Haftung, wenn Ihrem Mitarbeiter im Betrieb durch einen Defekt an der elektrischen Anlage etwas zustößt.
    erhöht die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter
    vermeidet hohe Reparaturkosten und Folgeschäden durch mangelhafte Wartung
    schützt Ihren Betrieb vor unnötigen Ausfallzeiten von Maschinen und Antrieben
    ist Ihr Beitrag zum Brandschutz
    zeigt Einsparpotenzial bei den Energie­kosten auf
    kann gegebenenfalls Versicherungsprämien reduzieren

    Der E- Check ist das anerkannte Gütesiegel für die geprüfte Elektroinstallation und für das geprüfte Elektrogerät.