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  • Blitzschutz

    Eine Blitzschutzanlage hat die Aufgabe, Gebäude vor direkten Blitzeinschlägen und eventuellen Bränden zu schützen. Die Blitzschutzanlagen teilen sich auf in:

    Äußerer Blitzschutz, der den Schutz von baulichen Anlagen und Personen durch direkten Blitzeinschlag und eventuellem Brand herstellt
    Innerer Blitzschutz, der den Schutz von elektrischen und elektrotechnischen Systemen in baulichen Anlagen (Überspannungsschutz) herstellt

    Die Planung und Errichtung eines Blitzschutz­systems wird bestimmt durch die notwendige Blitzschutzklasse für das jeweilige Gebäude.

    Es existieren die Schutzklassen (SK) I-IV, wobei die Schutzklasse IV die geringsten Anforderungen an ein Blitzschutzsystem stellt. Die meisten Gebäude werden in SK III und II eingestuft.

    Eine Blitzschutzprüfung gemäß
    VDE 0185-‍305-3
    und des mitgeltenden Beiblatts 3 zur
    VDE 0185-‍305-3
    ist ein wertvoller Schutz für Leben und Werte.

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